
vom 24. Juni 1865. Das ABG galt ursprünglich für die Preußischen Staaten. Es wurde von deren Rechtsnachfolgern übernommen und vielfach geändert. Es behandelt: - Fragen des Privatrechts: so die Rechte aus dem Bergwerkseigentum, gesellschaftliche Regelungen der Bergrechtlichen Gewerkschaft, Schadensersatzregelung hinsichtlich der Bergschäden. -...
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